Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Frau K. Theede
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Ordnung
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04331 9474-62
04331 9474-77
k.theede[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
OG
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Zimmer:
201
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein