städtebauliche Satzungen
städtebauliche Satzungen
Neben dem Bebauungsplan als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Dichtheitsprüfung
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Der Bürgermeister
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel