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städtebauliche Satzungen

Neben dem Bebauungsplan – als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung – bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.

Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


Quelle der Inhalte: Stadt Wedel


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