Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.
Keine
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Ansprechpartner
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:24171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein