städtebauliche Satzungen
städtebauliche Satzungen
Neben dem Bebauungsplan als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.
- Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Der Bürgermeister
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel