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städtebauliche Satzungen

Neben dem Bebauungsplan – als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung – bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.

Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.


Ansprechpartner

Der Bürgermeister
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de


Quelle der Inhalte: Stadt Wedel


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