Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Herr Günter Dahl
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung
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+49 4331 206-3411
+49 4331 206-3009
stadtentwicklung[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 219
Frau Elke Kolz
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung
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+49 4331 206-3421
+49 4331 206-3009
stadtentwicklung[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 220
Herr Arne Tietz
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung
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+49 4331 206-3422
stadtentwicklung[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2. OG | Zimmer: 220
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein