Straßennamensgebung
Straßennamensgebung
Über den Namen einer Straße entscheidet der Rat der Stadt entweder aufgrund einer eigenen Idee, auf Wunsch eines Bürgers oder auf Vorschlag der Verwaltung. Die Straßen sind in der Regel durch blaue Namensschilder mit weißer Beschriftung gekennzeichnet.
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Kfz: Fahrtenbuch
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel