Erlass von Forderungen
Erlass von Forderungen
Forderungsmanagment
Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.
Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.
Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Der Bürgermeister
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de
Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek