Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Amt Eiderkanal