Stundungsangelegenheiten
Stundungsangelegenheiten
Forderungsmanagment
Antrag auf Stundung gemäß bestehender Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek
Die Voraussetzungen für eine Stundung sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass in der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Zur Prüfung einer Stundung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche
Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)
Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stundung, Nierderschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Frau Sonja Woldt
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Kassenleiterin
Fachbereich III - Finanzdienste
Kontakt herunterladen
04331/8478-304
04331/8478-88304
sonja.woldt[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
205
Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek