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Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte

Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wedel

Die Stadt Wedel hält eine Reihe von Notunterkünften für Menschen ohne eigenen Wohnraum vor. Diese Unterkünfte sind nicht zum dauerhaften Wohnen angelegt, hier soll die akute Obdachlosigkeit verhindert werden.

 

Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Stadt Wedel


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