Straßennamensgebung
Straßennamensgebung
Über den Namen einer Straße entscheidet der Rat der Stadt entweder aufgrund einer eigenen Idee, auf Wunsch eines Bürgers oder auf Vorschlag der Verwaltung. Die Straßen sind in der Regel durch blaue Namensschilder mit weißer Beschriftung gekennzeichnet.
- Ausnahmegenehmigung für Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Straßenreinigungsgebühren
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Frau Maike Neben
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Sachbearbeiterin
Fachbereich I - Innere Dienste
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-107
+49 4331/8478-88107
maike.neben[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
111
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel