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Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte

Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wedel

Die Stadt Wedel hält eine Reihe von Notunterkünften für Menschen ohne eigenen Wohnraum vor. Diese Unterkünfte sind nicht zum dauerhaften Wohnen angelegt, hier soll die akute Obdachlosigkeit verhindert werden.

 

Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)

 

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.

Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


Quelle der Inhalte: Stadt Wedel


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