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Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Wenn Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten möchten, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen.

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Kurztext

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

 

Meldebehörde

 

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

 

formloser Antrag

 

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

 

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.

Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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