Zuschüsse an Vereine und Verbände
Zuschüsse an Vereine und Verbände
Vereine und Verbände , die gemeinnützige, sportliche, kulturelle und soziale Zwecke für die Einwohnerinnen und Einwohner in Flintbek verfolgen, können für ihre Arbeit Zuschüsse beantragen
Für die Gewährung einen Zuschusses muss ein Antrag gestellt werden.
Anträge für das kommende Haushaltsjahr sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu stellen.
Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Flintbek ohne Rechtsanspruch.
- Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten beantragen; Antragsprüfung und Bescheidung (Gewährung einer Förderung)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte: Gemeinde Flintbek