Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrlehrerlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Fortführung des Gewerbes bei Untersagung wegen Unzuverlässlichkeit durch einen Stellvertreter beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Ansprechpartner
Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252Fax: +49 4331 355-357E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de
Herr Käselau
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Sachgebiet III
Kontakt herunterladen
+49 4331 355-251
+49 4331 355-38251
kaeselau[at]buedelsdorf.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
2
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein