Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Sofern Sie bei einer Beherbergungsstätte aufgenommen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzung eine Meldepflicht bestehen.
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Kurztext
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs beziehungsweise drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des Wohnens in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Ansprechpartner
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Herr Daniel Alberti
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1228
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 8
Frau Hevi Hersch
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+49 4331 206-1222
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Frau Charline Osewald
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Frau Doris Reiher
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buergerbuero[at]rendsburg.de
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Etage: EG | Zimmer: 5
Frau Mareike Reschka
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buergerbuero[at]rendsburg.de
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Etage: EG | Zimmer: 6
Frau Denise Schütt
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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buergerbuero[at]rendsburg.de
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Etage: EG | Zimmer: 8
Frau Melanie Zander
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1225
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 5
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein