Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Betretungs- oder Befahrenserlaubnis für ein Schutzgebiet beantragen
- Enteignung eines Grundstücks
- Schiedsverfahren beantragen
Ansprechpartner
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de/
Herr Hofmann
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
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+49 4331 355-412
+49 4331 355-377
hofmann[at]buedelsdorf.de
Zimmer:
Etage: I. OG | Raum: 1.26
Der Bürgermeister
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de
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Tel: +49 4331 355-0E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein