Zur Aufnahme an der Musikschule anmelden
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Musikschulen vermitteln musikalische Bildung, z.B. durch Instrumental- oder Gesangsunterricht.Aufgaben der Musikschulen; Link zum Landesverband
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
An die regionalen Musikschulen beziehungsweise Kreismusikschulen.
Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.
Landesverband der Musikschulen
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein