Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Nach Beantragung des Personalausweises können Sie Ihreren Personalausweis im Bürerbüro der Stadt Rendsburg abholen. Bei Abholung durch Dritte ist die ausgefüllte Vollmacht notwendig.
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
- Personalausweis Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Rendsburg