Abwasser / Schmutzwasser / Niederschlagswasser
Abwasser / Schmutzwasser / Niederschlagswasser
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Beseitigung von Anlagen beantragen
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
- Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Amt Achterwehr