Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
Ansprechpartner
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57Fax: 04331 6677-57E-Mail: ordnungsamt[at]fockbek.deWeb: www.fockbek.de
Frau Anna Belajow
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-57
04331 6677-957
a.belajow[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3
Herr Benjamin Ditz
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5
Frau Svenja Sievers
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-26
04331 6677-926
s.sievers[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0Fax: +49 4331 6677-66E-Mail: info[at]fockbek.deWeb: www.fockbek.de
Herr Benjamin Ditz
Mitarbeiter Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste
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04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein