städtebauliche Satzungen
städtebauliche Satzungen
Neben dem Bebauungsplan als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Kampfmittelbeseitigung
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Herr A. Gleser
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Teamleitung
Fachteam Bauleitplanung
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04331 8471-36
04331 8471-71
0151 679 884 58
a.gleser[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
14
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel