Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Wenn Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten möchten, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen.
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Kurztext
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Meldebehörde
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
formloser Antrag
10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Ansprechpartner
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Herr Daniel Alberti
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1228
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 8
Frau Hevi Hersch
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1222
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 9
Frau Charline Osewald
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1224
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 9
Frau Doris Reiher
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1226
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 5
Frau Mareike Reschka
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1227
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 6
Frau Denise Schütt
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1223
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 8
Frau Melanie Zander
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
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+49 4331 206-1225
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 5
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein