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Ratenzahlung

Forderungsmanagment

Die Ratenzahlung / Teilzahlung ist verbunden mit einer Stundung, die die Gewährung eines Zahlungsaufschubes für eine Forderung oder Teilforderung voraussetzt.

 

Die Voraussetzungen sind in der gültigen Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 

Zur Prüfung einer Ratenzahlung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:

- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche 
  Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)

 

 

 

Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stund, Niederschlagung und Erlass der Gmeiende Oststeinbek geregelt.

 

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.

Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek


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