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Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen

Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.

 

An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).

Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

 

Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).

 

Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.

Wahlen in Schleswig-Holstein

 

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.

Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Die Bürgermeisterin
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.schacht-audorf.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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