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Straßenreinigung durchführen

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 45 StrWG

 

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

 


Ansprechpartner

Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252Fax: +49 4331 355-357E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de

Herr Käselau

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Sachgebiet III

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+49 4331 355-251
+49 4331 355-38251
kaeselau[at]buedelsdorf.de
Etage: EG   |   Zimmer: 2


Der Bürgermeister
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de


Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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