Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Nach Beantragung des Personalausweises können Sie Ihreren Personalausweis im Bürerbüro der Stadt Rendsburg abholen. Bei Abholung durch Dritte ist die ausgefüllte Vollmacht notwendig.
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Rendsburg